Darf man eigentlich Kaltakquise betreiben?

Martina Bloch am 26. Juni 2007 um 20:49 Uhr, 0 Kommentare

Eine Frage, die ca. im zwei Monatsrythmus gestellt wird.
Nur ein Rechtsanwalt darf eine verbindliche Rechtsauskunft geben,
deshalb ist dieses Webinar fast eine Pflichtveranstaltung für die Fragenden

Ich hör da auch mal wieder zu, dümmer werd ich sicher nicht.

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