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	<title>Kommentare zu: Gewinnen Sie mit Datenschutz!</title>
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	<description>Das Blog für richtig gute Akquise</description>
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		<item>
		<title>Von: Sven Maschmann</title>
		<link>http://www.akquiseblog.de/2009/04/gewinnen-sie-mit-datenschutz#comment-196</link>
		<dc:creator>Sven Maschmann</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 14:15:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">#comment-196</guid>
		<description>&quot;Was ist im gesetzlichen Datenschutz eigentlich unter &quot;Listenprivileg&quot; zu 
verstehen ...?&quot;

Das Listenprivileg erlaubt es, bestimmte persönliche Daten auch ohne Zustimmung bzw. Information weiterzugeben oder zu verwenden.
Lt. Gesetz sind das:
a) eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe,
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung,
c) Namen,
d) Titel,
e) akademische Grade,
f) Anschrift und
g) Geburtsjahr

&quot;Was ist im gesetzlichen Datenschutz eigentlich unter &quot;Listenprivileg&quot; ... zu beachten?&quot;

Wichtig ist hier die sog. &#039;Ein-Merkmal-Abgrenzung&#039;, die sich auf das o.g. Listenmerkmal a) Personengruppe bezieht.

Das bedeutet nichts anderes, als daß dort nur ein Kriterium vorhanden sein darf, bsw.:
Alle Kunden eines Baumarktes, aber nicht alle Kunden eines Baumarktes, die mehr als 250,- Euro pro Einkauf ausgegeben haben.

(Also auf den ersten Blick kontraproduktiv für möglichst eng gefasste Zielgruppenansprache.)

Beste Grüße nach Hamburg
Sven Maschmann



</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Was ist im gesetzlichen Datenschutz eigentlich unter &#8220;Listenprivileg&#8221; zu<br />
verstehen &#8230;?&#8221;</p>
<p>Das Listenprivileg erlaubt es, bestimmte persönliche Daten auch ohne Zustimmung bzw. Information weiterzugeben oder zu verwenden.<br />
Lt. Gesetz sind das:<br />
a) eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe,<br />
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung,<br />
c) Namen,<br />
d) Titel,<br />
e) akademische Grade,<br />
f) Anschrift und<br />
g) Geburtsjahr</p>
<p>&#8220;Was ist im gesetzlichen Datenschutz eigentlich unter &#8220;Listenprivileg&#8221; &#8230; zu beachten?&#8221;</p>
<p>Wichtig ist hier die sog. &#8216;Ein-Merkmal-Abgrenzung&#8217;, die sich auf das o.g. Listenmerkmal a) Personengruppe bezieht.</p>
<p>Das bedeutet nichts anderes, als daß dort nur ein Kriterium vorhanden sein darf, bsw.:<br />
Alle Kunden eines Baumarktes, aber nicht alle Kunden eines Baumarktes, die mehr als 250,- Euro pro Einkauf ausgegeben haben.</p>
<p>(Also auf den ersten Blick kontraproduktiv für möglichst eng gefasste Zielgruppenansprache.)</p>
<p>Beste Grüße nach Hamburg<br />
Sven Maschmann</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Matthias M. Meringer</title>
		<link>http://www.akquiseblog.de/2009/04/gewinnen-sie-mit-datenschutz#comment-213</link>
		<dc:creator>Matthias M. Meringer</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 06:57:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">#comment-213</guid>
		<description>Hallo Frau Bloch,

Listenprivileg: Übermittlung oder Nutzung von Daten ist zulässig, wenn es sich um listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf Beruf, Name, Titel, akademischen Grad, Anschrift, Geburtsjahr und Angabe über die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe beschränken und dabei kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen verletzt wird. ($28 II Nr. 1b BDSG)

Gruß
Matthias M. Meringer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Bloch,</p>
<p>Listenprivileg: Übermittlung oder Nutzung von Daten ist zulässig, wenn es sich um listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf Beruf, Name, Titel, akademischen Grad, Anschrift, Geburtsjahr und Angabe über die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe beschränken und dabei kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen verletzt wird. ($28 II Nr. 1b BDSG)</p>
<p>Gruß<br />
Matthias M. Meringer</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Heike Werneburg</title>
		<link>http://www.akquiseblog.de/2009/04/gewinnen-sie-mit-datenschutz#comment-212</link>
		<dc:creator>Heike Werneburg</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 06:44:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">#comment-212</guid>
		<description>Das Listenprivileg ist als Ausnahmeregelung im Datenschutzrecht zu verstehen,die es ermöglicht personenbezogene Daten zu Info- und Werbezwecken zu nutzen bzw. an Dritte weiterzugeben.

Viele Grüße
Heike Werneburg</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Listenprivileg ist als Ausnahmeregelung im Datenschutzrecht zu verstehen,die es ermöglicht personenbezogene Daten zu Info- und Werbezwecken zu nutzen bzw. an Dritte weiterzugeben.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Heike Werneburg</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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