Wir sind kreativ und zuverlässig!

Martina Bloch am 11. August 2009 um 09:09 Uhr

Gerade las ich diesen Text:
Wir sind kreativ, wir machen solide Arbeit und sind absolut zuverlässig.

Absender: eine Kreativagentur.

Mal gefragt: erwarten Sie von einer Kreativagentur nicht automatisch, dass sie kreativ ist, solide Arbeit macht und zuverlässig ist?
Was also sagt dieser Werbetext aus?

Aus meiner Sicht: nichts, was mich neugierig macht, weiterzulesen, die website anzuklicken,
den Kontakt aufzunehmen.

Geht das bitte kreativer? Mit mehr Pepp, mehr Neugier erzeugendem Inhalt?

Damit ein Bild im Kopf des Gegenüber entsteht, das er so schnell nicht wieder vergisst.
Wenn das gelingt, dann ist der Elevator Pitch gut. Richtig gut.

Werbeeinblendung
Ich erarbeite mit meinen Kunden gute Elevator Pitches.
Wenn Sie wollen, nehmen Sie doch den Kontakt zu mir auf :)

Heute schon einen KFD Termin vereinbart?

Martina Bloch am 10. August 2009 um 13:25 Uhr

Seien Sie ehrlich. Nicht mir gegenüber, sich selbst gegenüber.
Wieviele KFD Termine standen schon in Ihrem Terminkalender?

Ach, Entschuldigung, ich soll noch KFD Termin klären?

K eks
F ür
D iesel

Sie fahren kilometerweit für einen Keks und eine schlabbrige Tasse Kaffee, mehr bekommen Sie nicht.
Warum lassen Sie das nicht einfach?
Warum klären Sie nicht im Vorfeld, ob der Kunde wirklich kaufen kann und will?
Warum vereinbaren Sie nicht gleich einen reinen Kennenlerntermin?

Klarheit ist angesagt. Gleich am Anfang einer Kundenbeziehung.
Für den Käufer und den Verkäufer.
Sonst ist es am Ende nur frustrierend. Manchmal nur für einen von beiden, oft für beide.

Also ab heute keine KFD Termine mehr vereinbaren, ja?

Haben Sie schon Akquise gemacht?

Martina Bloch am um 13:04 Uhr

Albtraum Akquise

mit freundlicher Genehmigung von workingfilms >>> Weiterlesen…

Telefonakquise B-to-C: jetzt wirds kritisch!

Martina Bloch am 4. August 2009 um 22:43 Uhr

Heute, am 4.8.2009 tritt das neue Telefonwerbegesetz in Kraft. Bei ungebetenen Werbeanrufen bei Verbrauchern drohen nun Bußgelder bis zu € 50.000. Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist generell nicht mehr erlaubt. Hier drohen Bußgelder von bis zu € 10.000.
Das neue Telefonwerbegesetz enthält Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG), und Änderungen von Widerrufsvorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Änderungen gibt es vor allem bei der telefonischen Kaltakquise bei Verbrauchern: Verbraucher dürfen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung nicht mehr zu Werbezwecken angerufen werden. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und auch Bußgelder bis zu einer Höhe von € 50.000. Außerdem wird die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen grundsätzlich verboten. Hier drohen bei Verstößen neben Abmahnungen Bußgelder von bis zu € 10.000. Widerrufsrechte der Verbraucher werden bei telefonisch geschlossenen Verträgen erweitert.
Die Rechtsanwaltssoziätat Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried Partnerschaft hat dazu ein E-Book zur Verfügung gestellt.
Die Rechtsanwaltssoziätat Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried Partnerschaft hat dazu ein E-Book zur Verfügung gestellt.

Danke von hier aus dafür!

Noch mehr mmmmmmhhh Mundpropaganda

Martina Bloch am um 17:03 Uhr

Und wie konveniert diese Auswahl?

mmmmmmhhhhhhh – M&M mit “Mundpropaganda

Martina Bloch am 3. August 2009 um 20:32 Uhr

 


Ob das jetzt Frau Härter besser gefällt?
Oder dies?