Akquiseblog

Gute Akquise kann so einfach sein


Es ist nicht automatisch erlaubt, was gefällt

Diese Erfahrung musste auch ein Anbieter von Druckerpatronen machen, wie die acquisa berichtet:

Auch im B2B-Geschäft ist eine vermutete Einwilligung des Empfängers nicht immer gegeben. Wer etwa Drucker oder Scanner verkauft, kann sich nicht auf die vermutete Einwilligung berufen, weiterlesen

Was lehrt uns das?

Das unser Angebot sehr, sehr spitz sein muss und die Zielgruppe tatsächlich geschäftlich weiterbringen muss.

Das lehrt uns das Urteil.

Wer sich wahrgenommen und wertgeschätzt fühlt, wird nicht zum Kadi laufen. So zumindest meine Erfahrung.

Und Ihre?

3 Kommentare zu “Es ist nicht automatisch erlaubt, was gefällt”

Hallo Frau Bloch,

ich sehe ein, dass diese ganzen Gesetze wichtig und notwendig sind, aber sie machen Selbständigen wie mir das Akquise-Leben nicht gerade leichter.

Ich biete EDV-Dienstleistungen an und muss und möchte gerne neue Kunden gewinnen, und habe heute Kaltakquise-Anrufe unternommen, bis ich auf einen Kunden traf, der mir sagte dass ich ihn bei einem Kundengespräch gestört hätte und er darüber “stinksauer” wäre.
Natürlich war die Störung nicht meine Absicht – andererseits wundere ich mich, dass der Angerufene während eines wichtigen Kundengespräch überhaupt ans Telefon geht. Oder sehe ich das falsch und dies ist eben die Störung des Geschäftsbetriebs, die das Gesetz verhindern soll?

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mich noch im grünen Akquise-Bereich befinde, wenn ich zum Beispiel Geschäftskunden “kalt” anrufe, die in einem regionalen Branchenführer, in dem Einträge kostenpflichtig sind, aufgeführt sind.

EDV-Dienstleistungen kann ja, genau wie Drucker oder Scanner, auch jeder benötigen der mindestens einen PC hat. Also kein zugespitztes Angebot. Natürlich kann den Kunden mein Einsatz geschäftlich weiterbringen, wenn ich ihn durch eine Überpüfung seines Backup-Plans vor Datenverlust bewahre oder ihm eine neue, suchmaschinen-orientierte Website erstelle. Aber dazu muss ich ja erst einmal einen Kontakt herstellen. Wo beginnt die Grau- bzw. Gefahrenzone?

Mit diesem Problem bin ich sicher nicht alleine. Können Sie mir und anderen Selbständigen hier einen Rat geben? Ist es zum Beispiel besser, eine Mailingaktion vorauszuschicken und nach einigen Tagen zu fragen, ob diese angekommen bzw. auf Interesse gestoßen ist?

Frau Bloch, falls Sie hier zu diesem Thema nicht antworten können/wollen, gebe ich Ihnen hiermit meine Einwilligung, dass Sie mich gerne anrufen dürfen 🙂
Meine Telefonnummer finden Sie in meinem Impressum.

Viele Grüße,
Martin Ihde

Hallo Herr Idhe, wie schön, dass Sie mich in Svenja Hoferts Buch gefunden haben 🙂 herzlichen Dank für die Information.
Zu Ihrer Frage: Einfach nur mit der Dienstleistung “EDV-Dienstleistungen” übers Telefon zu akquirieren finde ich persönlich nicht so grossartig. Geht das niht spitzer? Punktuierter?
Würde ich sicher versuchen. (wobei
ich mir jetzt nicht Ihre website angesehen habe, also nicht genau weiß, was Sie alles tun können).
Ich kann und darf hier keine Rechtsberatung geben, da empfehle ich gern das E-Book “Rechtsssicher werben” http://www.gewerblicherrechtsschutz.pro/index.php?id=rechtssicher_werben
Es kann natürlich sein, dass jemand, den Sie anrufen, verärgert ist. Da gebietet es die Höflichkeit, sich sehr zu entschuldigen. Dabei kann man aber auch fragen, ob ein anderer Zeitpunkt denn passend ist. Und die Antwort dann unbedingt respektieren, damit Sie sich eben nicht in Schwierigkeiten bringen.
Ich hoffe, meine Ausführung hilft Ihnen jetzt weiter, sonst kann man mich auch, um alles tiefergehend zu besprechen, für eine Beratung buchen 🙂
http://www.unternehmenskontakte.de/index.php?act=akquisecard&lang=de
Viele Grüße
Martina Bloch

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