Es ist nicht automatisch erlaubt, was gefällt

Martina Bloch am 22. September 2010 um 08:45 Uhr

Diese Erfahrung musste auch ein Anbieter von Druckerpatronen machen, wie die acquisa berichtet:

Auch im B2B-Geschäft ist eine vermutete Einwilligung des Empfängers nicht immer gegeben. Wer etwa Drucker oder Scanner verkauft, kann sich nicht auf die vermutete Einwilligung berufen, weiterlesen

Was lehrt uns das?

Das unser Angebot sehr, sehr spitz sein muss und die Zielgruppe tatsächlich geschäftlich weiterbringen muss.

Das lehrt uns das Urteil.

Wer sich wahrgenommen und wertgeschätzt fühlt, wird nicht zum Kadi laufen. So zumindest meine Erfahrung.

Und Ihre?

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Martina Bloch am 30. August 2010 um 07:45 Uhr

Solche Gesuche:

ich suche aktuell für ein B2B Projekt in Sachen Terminvereinbarung zur Unternehmungsvorstellung eine freiberufliche Mitarbeiterin mit Home Office.
Vergütung im Projekt: € 13,– pro Stunde zzgl. MWSt.

sind nicht die Ausnahme.

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