Das dürfen Sie doch gar nicht
Zum Beispiel in Ihrer Datenbank festhalten, dass Ihr Ansprechpartner am liebsten Bier trinkt.
Wie, das überrascht Sie jetzt?
Dann lesen Sie bitte was der Gesetzgeber zum Datenschutz sagt
Zum Beispiel in Ihrer Datenbank festhalten, dass Ihr Ansprechpartner am liebsten Bier trinkt.
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