Wieviel müssen Sie noch an die KSK zahlen?
DIHK: Künstlersozialabgabe birgt unwägbare Risiken
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) will die nach seiner Meinung
bestehenden Ungleichbehandlungen bei der Künstlersozialversicherung (KSV) beseitigt
wissen. Auch sollten die rückwirkenden Prüfungen eingestellt werden. Nachzahlungen in die
Künstlersozialkasse für einen Zeitraum von fünf Jahren belasteten Unternehmen ganz
erheblich und stellten viele Betriebe vor teilweise Existenz bedrohende Probleme.
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Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Durchführung der KSV zuständig. Sie entscheidet
unter anderem darüber, ob ein Antragsteller als selbstständiger Künstler (in den Bereichen
Musik, darstellende oder bildende Kunst einschließlich Design) oder als Publizist
anzusehen ist.
Unklare Definition des Künstlers
Für den DIHK ist die unklare Definition, wann jemand als Künstler angesehen werden kann,
ein besonders großes Manko. Dieter Bohlen ist einer. Dirk Nowitzki auch. Die
Klitschko-Brüder hingegen nicht. Wann ist ein Prominenter, der Werbung macht, Künstler und
wann nicht, fragt der DIHK in einem Thesenpapier.
Seite Mitte 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung die Abgabepflicht, um mehr säumige
Zahler aufzuspüren.
Beauftragt ein Unternehmen selbstständige Künstler oder Publizisten, muss es eine Abgabe
von derzeit 4,9 Prozent der Auftragssumme an die KSV abführen (VersicherungsJournal
14.5.2007 und 25.9.2007).
Die Deutsche Rentenversicherung räumt in einem Beitrag ein, dass der Begriff des Künstlers
oder Publizisten nicht eindeutig festgelegt ist. Es gibt keine gesetzliche Definition. In
Zweifelsfällen ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) darauf
abzustellen, wer in den einschlägigen fachkundigen Kreisen als Künstler anerkannt wird und
behandelt wird.
DIHK: Große Unwissenheit bei den Unternehmen
Nach Ansicht des DIHK wissen viele Unternehmen gar nicht, dass eine solche Abgabepflicht
besteht. Und wer könne schon wissen, dass ein selbstständiger kleiner Webdesigner die
Abgabepflicht nach sich ziehen könnte, währen ein Programmierer nicht als Künstler
angesehen werde.
Es sei auch schwer nachzuvollziehen, dass eine Visagistin als Künstlerin eingeordnet
werde, eine Kosmetikerin jedoch nicht.
Dass es um viel Geld gehe, mache etwa der Fall Bohlen deutlich. Hier habe RTL rückwirkend
173.000 Euro nachzahlen müssen, erklärte der DIHK.
Abgabe sollte nur bei KSV-Versicherten gelten
Einen Lösungsansatz zur Beseitigung der Ungereimtheiten sieht der DIHK darin, dass die
Abgabe nur dann fällig werden sollte, wenn der Auftragnehmer selbst in der KSV versichert
ist. Zudem sollten die rückwirkenden Prüfungen eingestellt werden.
Die in der Vergangenheit unzureichende Informationspolitik und die unklaren
Abgrenzungskriterien sollten nicht auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen werden.
Jetzt sollten kurzfristig mögliche Reformen angegangen werden, fordert der DIHK.
Die Ausgaben der KSV werden zu 30 Prozent vom Auftraggeber, zu 20 Prozent durch
Steuerzuschüsse und zu 50 Prozent durch Beitragszahlungen der Versicherten finanziert.