Erstes Urteil gegen Werbe E-Mails
Heute (16. September 2009) stand in der FAZ das erste Urteil zum Thema “Verbotene Werbe-Mails”
Zum Inhalt:
“Schon die einmalige Zusendung einer unverlangten Werbe-Mail kann verboten sein – nicht nur gegenüber Privatpersonen. Das hat der Bundesgerichtshof zugunsten einer Frankfurter Anwaltskanzlei entschieden, die sich von dem Newsletter eines Finanzdienstleisters belästigt fühlte.
Im Zuschicken der E-Mail liege ein rechtwidriger “Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb”, befanden die Richter unter Berufung auf §§ 823 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Az.: I ZR 281/07).