An wen Sie Marketing-E-Mails und Newsletter versenden dürfen
Auf der Website des Haufe Verlags gibt es einen hilfreichen Artikel zur aktuellen Rechtslage
beim E-Mail Marketing und Newsletterversand.
Es wird unter anderem auf die Punkte Einwilligung, Datenschutzbelehrung, Datenerhebung, Adressenkauf
Abmeldefunktion und Datenanalyse eingegangen.
Lesen Sie ihn, damit Sie zumindest wissen, auf welches Risiko Sie sich einlassen, wenn Sie sich nicht
an die Empfehlungen halten.
1 Kommentar zu “An wen Sie Marketing-E-Mails und Newsletter versenden dürfen”
Ich habe einen Weblog, der sich ohne spezifisches Verkaufsinteresse an Bürodienstleister und Unternehmen, die sich für Freelancer interessieren wendet.
Um auf den Blog als solchen aufmerksam zu machen, versende ich Links auf Artikel, die im Moment interessant sein können, an Einzelunternehmen rund um Bürodienstleistung. Der letzte Artikel: jetzt vor Weihnachten darauf zu achten, keine bunten Umschläge zu nehmen und Überlegungen zur Weihnachtspost allgemein.
In dem oben verlinkten Artikel steht u. a.
“Schließlich gilt das Verbot von unaufgeforderter E-Mail- Werbung nur im Bereich der „Werbung“. Der Begriff der Werbung wird hierbei sehr weit gefasst. Alles was mittelbar der Verkaufsförderung dient fällt darunter. ”
Nun hat sich jemand tierisch über die “unerlaubte Werbung” aufgeregt. Er stand auf dem Standpunkt ein E-Mail sei grundsätzlich unerlaubte Werbung. Ich finde, man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.