Es ist nicht automatisch erlaubt, was gefällt
Diese Erfahrung musste auch ein Anbieter von Druckerpatronen machen, wie die acquisa berichtet:
Auch im B2B-Geschäft ist eine vermutete Einwilligung des Empfängers nicht immer gegeben. Wer etwa Drucker oder Scanner verkauft, kann sich nicht auf die vermutete Einwilligung berufen, weiterlesen
Was lehrt uns das?
Das unser Angebot sehr, sehr spitz sein muss und die Zielgruppe tatsächlich geschäftlich weiterbringen muss.
Das lehrt uns das Urteil.
Wer sich wahrgenommen und wertgeschätzt fühlt, wird nicht zum Kadi laufen. So zumindest meine Erfahrung.
Und Ihre?