Akquiseblog

Gute Akquise kann so einfach sein


Ein offener Brief an einen Newsletterversender

Also, fast ein offener Brief. Denn echte Namen werden nicht genannt, hier ist kein Pranger.

Aber eben doch ein Brief, den ich als E-Mail gerade versandt habe.

An einen Newsletterversender, dessen Newsletter ich abbestellt hatte und der mir dann noch eine E-Mail schickte.

Sehr geehrter Herr Schnickenfittich,
ich vermute zwar, dass Sie diese E-Mail eh nicht lesen,
trotzdem schreibe ich Ihnen.

Da bestelle ich Ihren Newsletter ab. Mache damit deutlich,
dass ich Ihre Newsletter nicht mag. Begründe das sogar.
Mit dem Ergebnis, dass Sie mir noch eine E-Mail schicken.
In der Sie wieder für Ihre Veranstaltungen werben.
Und damit haben Sie bei mir endgültig jegliches Ansehen verloren.

Wie plump darf Werbung denn sein? Wie impertinent?
Und das bringen Sie anderen bei? Wie furchtbar.

Sie versuchen, mich mit einem Geschenk zu ködern.
Für so blöd halten Sie mich, dass ich mich so rumkriegen lasse?
Wie unverschämt und respektlos.

Nein, Nein, Nein, ich möchte von Ihnen nichts mehr lesen müssen.
Es regt mich nur auf.

Löschen Sie alle Daten von mir und schicken Sie mir nie wieder eine E-Mail.

Danke.

Martina Bloch

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Achtung, Abmahnfalle Direktmarketing

Was im Direktmarketing erlaubt ist und was nicht

Die Novelle II des Bundesdatenschutzgesetzes ist in Kraft getreten. Zusammen mit anderen Gesetzen und Richtlinien (wie u.a. dem UWG) regelt es nun die Grundlagen für die Gewinnung von Werbeadressen und wie man diese nutzen darf. Der Informationsdienst „WerbePraxis aktuell“ hat zusammengefasst, was künftig noch erlaubt bzw. untersagt ist.

Bei Perspektive Mittelstand weiterlesen…

Und gut aufpassen, um zu verstehen, was B-to-B und was B-to-C Werbung angeht 🙂

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